Die Riester-Rente ist eine nach dem „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten
          Altersvorsorgevermögens“ (kurz „Altersvermögensgesetz“, AVmG) 2001/2002  mit staatlichen Zulagen geförderte privatfinanzierte Rente. 
         
Alternativ zu den Zulagen wurden Sonderausgaben-Abzugsmöglichkeiten eingeführt. Diese sind im Einkommensteuergesetz  (EStG,  §19a  
          und §§79ff.) verankert. Gefördert werden Anlagen in Rentenversicherungen, fondsgebundenen Rentenversicherungen, Fondssparplänen und 
          Banksparplänen. Ziel der Bundesregierung ist dabei die Förderung der privaten Altersvorsorge zum Ausgleich des voraussichtlich in Zukunft
          sinkenden Rentenniveaus. Der Mindestbetrag der persönlichen jährlichen Aufwendungen liegt bei 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, der
          Höchstbeitrag bei 2100,-€.

          Anspruch auf Förderung haben:  Arbeitnehmer und Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, Beamte, 
          Richter, Berufssoldaten auf Zeit, Wehr- und Zivildienstleistende, Versicherte während der Kindererziehungszeiten (die ersten 3 Lebensjahre
          des Kindes), geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte,
          Pflegepersonen und Entgeltersatzleistungsbezieher (zum Beispiel Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe), Selbständige,
          wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

          Keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben jedoch:  Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, Personen die nicht
          freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, Pflichtversicherte in einer berufsständigen Versorgungseinrichtung, Bezieher
          einer Vollrente (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente),  Geringfügig Beschäftigte für die nur der pauschale Arbeitgeber-
          beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, sowie Rentner und Pensionäre.

          Die „Riester-Rente“ ist nach Walter Riester (ehemaliger Bundesarbeitsminister) benannt, der die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge
          durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.

          Verschenken Sie kein Geld und nutzen Sie hier unseren individuellen  Riester-Renten-Vergleich:

 

hex3.jpg